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Donnerstag, 2. Juni 2011

Diskussionen um Waffenerwerbsschein

Die Jungschützenwaffen sind von der Regelung des Waffenerwerbsscheins ausgenommen.
Wenn Sie persönlich, in Ihrer Funktion als Jungschützenleiterin, keine Leihwaffe beziehen möchten,
brauchen Sie sich nicht der Armee zuweisen zu lassen.
Die Jungschützengewehre bekommen Sie im Zeughaus auch ohne Waffenerwerbsschein.


Quelle:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS

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